Rechtsprechung
OLG Hamm, 01.02.2006 - 10 UF 147/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Vereinbarkeit bestimmter sexueller Neigungen eines Elternteiles mit einer gemeinsamen elterlichen Sorge für das Kind durch beide Elternteile; Grundsätze für die Entscheidung des Gerichtes über die Verteilung der elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 2 ...
- Judicialis
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
Elterliche Sorge: Gemeinsame elterliche Sorge - Sexuelle Neigungen eines Elternteils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Sorgerecht: Sexuelle Neigung nicht maßgebend
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sadomasochismus und Streit um das elterliche Sorgerecht - Sexuelle Vorlieben sind Privatsache solange es keine negativen Auswirkungen auf das Kind gibt
Verfahrensgang
- AG Witten, 23.06.2004 - 4 F 472/03
- OLG Hamm, 01.02.2006 - 10 UF 147/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1697
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.05.2005 - XII ZB 33/04
Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein wegen Uneinigkeit …
Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 10 UF 147/04
Die Übertragung der Alleinsorge setzt allerdings konkrete tatrichterliche Feststellungen voraus, aus denen sich ergibt, dass diese Voraussetzung vorliegt und die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil erfordert (BGH, FamRZ 2005, 1167).Denn nicht jede Spannung oder jeder Konflikt rechtfertigt den Ausschluss des gemeinsamen Sorgerechts; erforderlich sind vielmehr Konflikte zwischen den Eltern in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge, die eine gemeinsame elterliche Sorge als dem Kindeswohl abträglich erscheinen lassen (BGH, FamRZ 2005, 1167).
- BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …
Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 10 UF 147/04
Einer solchen Regelung stünde, wie der Bundesgerichtshof dargelegt hat, entgegen, dass sich elterliche Gemeinsamkeit in der Realität nicht verordnen lässt (FamRZ 1999, 1646, 1647). - OLG Hamm, 28.05.2004 - 11 UF 73/04
Voraussetzungen für Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. …
Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 10 UF 147/04
Die Anstrengungen für eine gemeinsame Wahrnehmung der Elternverantwortung muss in der Vergangenheit erfolglos geblieben sein und auch in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben (OLG Hamm, FamRZ 2005, 537). - OLG Hamm, 14.02.2000 - 6 UF 141/99
Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge - Erziehungseignung - alleiniges …
Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 10 UF 147/04
Das Zusammenbleiben der Kinder vermittelt nach der Trennung der Eltern das Gefühl einer fortbestehenden Gemeinschaft und dämpft den Eindruck des Zerbrechens der Familie ab (vgl. OLG Hamm FamRZ 2000, 1039, 1040). - OLG Hamm, 18.12.2003 - 3 UF 184/03
Vorrang des Kindeswohls vor der gemeinsamen elterlichen Sorge
Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 10 UF 147/04
Es ist entscheidend darauf abzustellen, welche Auswirkungen eine eingeschrännkte Einigungsfähigkeit der Eltern bei einer Gesamtbeurteilung der Verhältnisse auf die Entwicklung und das Wohl des Kindes hat (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1668).
- OLG Hamm, 16.02.2012 - 2 UF 211/11
Ausgestaltung einer Umgangsregelung
Die Wahrnehmung einer gemeinsamen elterlichen Verantwortung, die eine innere Überzeugung von der Erziehungsfähigkeit des anderen und der Richtigkeit dieses Modells für eine gesunde Entwicklung der Kinder voraussetzt und durch einen vertrauensvollen, von ständigen Vorbehalten gegen den anderen freien Umgang der Elternteile miteinander und einen engmaschigen, teilweise täglichen Austausch über die Geschehnisse während der Woche, in der sich das Kind nicht bei ihm aufhält, damit die jeweiligen Vorgaben eingehalten werden können, geprägt sein muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2009 - 3 UF 124/08; OLG Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 UF 147/04 - FamRZ 2006, 1697; KG, Beschluss vom 21.02.2006 - 13 UF 115/05 - FamRZ 2006, 1626), ist im Streitfall nicht ansatzweise erkennbar.
Rechtsprechung
OLG Celle, 26.07.2004 - 10 UF 147/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG; § 1592 Nr. 1 BGB; § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB; § 1684 BGB; § 1685 Abs. 2 BGB
Berechtigung zur Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann der an Eides statt versichert der Kindesmutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben; Einrücken in die Position als leiblicher Vater anstelle des rechtlichen Vaters; Feststellung oder Bestätigung der ... - Wolters Kluwer
Berechtigung zur Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann der an Eides statt versichert der Kindesmutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben; Einrücken in die Position als leiblicher Vater anstelle des rechtlichen Vaters; Feststellung oder Bestätigung der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 1600 (n.F.); BGB § 1685 Abs. 2 (n.F.)
Kein Umgangsrecht des leiblichen Vaters, solange das Kind noch als eheliches Kind des früheren Ehemannes der Mutter gilt - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Umgangsrecht für leiblichen Vater?
- efkir.de , S. 13 (Leitsatz)
§§ 1600 I Nr. 2, 1685 II BGB
Umgangsrechtsantrag des rechtlich noch nicht festgestellten Vaters
Verfahrensgang
- AG Hannover, 11.06.2004 - 609 F 341/04
- OLG Celle, 26.07.2004 - 10 UF 147/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 78
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Biologischer Vater
Auszug aus OLG Celle, 26.07.2004 - 10 UF 147/04
In Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2003 (1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01) hat der Bundestag durch das "Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes, zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern" vom 23. April 2004 (BGBl 2004 Teil I S. 598 ff.) unter anderem § 1600 BGB und § 1685 Abs. 2 BGB geändert.